Richtlinien für Koordinator*innen

Für die Planung und Realisierung des Thementeils sind wir für jede Ausgabe auf der Suche nach Koordinator*innen. Diese begleiten die Produktion, indem sie u. a. mit Autor*innen zusammenarbeiten und die inhaltliche Korrektur von Beiträgen übernehmen.

 

Sie können sich vorstellen, STANDPUNKT : SOZIAL als Koordinator*in zu unterstützen? Wir suchen Koordinator*innen, welche die Akquise und Betreuung der Autor*innen übernehmen. 

Folgende Aufgaben fallen für Koordinator*innen an:

  • Akquise von Autor*innen mit fachlicher Expertise
  • Vermittlung zwischen Gutachtenden und Autor*innen im Peer-Review-Prozess sowie Austausch mit Redaktion von STANDPUNKT : SOZIAL
  • Ansprechpartner*in für Autor*innen bei Fragen usw., Aufklärung über Rechtliches, Unterstützung der Produktion des eingereichten Beitrags durch Korrekturlesen, Feedback inkl. Änderungswünschen/-notwendigkeiten
  • Sicherstellung des fristgerechten Publikationsprozesses

Eine detaillierte Beschreibung des Workflows zur Erstellung von STANDPUNKT : SOZIAL finden Sie hier.

Nachfolgend erfahren Sie alle Richtlinien, auf die es bei der Arbeit als Koordintor*in zu achten gilt.

 

Unterstützung der Produktion

Der*die Koordinator*in unterstützt die Produktion des Journals, indem der*die Koordinator*in ...

  • ... während der Produktionsphase für Rückfragen zur Verfügung steht,

  • ... die Verantwortung für die inhaltliche Korrektur der Beiträge übernimmt, wobei die Redaktion ebenfalls Korrektur lesen wird sowie für die Einhaltung der diesbezüglichen Termine sorgt.

 

Konzeption der Ausgabe

Für den Thementeil benötigen wir einen einleitenden Beitrag, der den Leser*innen die Thematik, die Konzeption und die Beiträge dieses Teils vorstellt. Als Koordinator*in finden Sie einen Titel für den Thementeil (der Untertitel ist „Zu diesem Heft“).

 

Zusammenarbeit mit Autor*innen

Als Koordinator*in haben Sie die Aufgabe, die Autor*innen des Thementeils über einige Punkte zu informieren:

  • Autor*innen sollten sich an alle unsere Vorgaben zur Einreichung von Beiträgen, zur Zitationsweise sowie an formale Vorgaben halten. Alle Vorgaben finden Sie auch unter Richtlinien für Autor*innen.

  • Die Autor*innen sollten sich an die für ihren Beitrag geltende obere Seitenbegrenzung (ungefähr) halten. Pro Beitrag stehen ca. 30.000-60.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen) zur Verfügung. Es dürfen aber auch Artikel mit einigen Seiten mehr oder weniger dabei sein. Diese Angaben stehen eher dafür, den Autor*innen einen Anhaltspunkt und einen Rahmen zu geben.

  • Nach dem Einreichen eines Beitrages wird dieser begutachtet. Auf der Seite zum Begutachtungsverfahren können Sie lesen, wie dieser Prozess im Detail abläuft. Ihre Aufgabe ist es u. a., Kritik an Autor*innen zurückzuvermitteln und mit ihnen die gewünschten Umarbeitungen zu besprechen.

  • Der Termin für den Redaktionsschluss sollte eingehalten werden. In diesem Fall sollten Sie abwägen, welchen Redaktionsschluss Sie kommunizieren. 


Mitwirkung bei der Beschaffung von Bildmaterial

Bei der Beschaffung von Bildmaterial, Grafiken u. Ä. wirken das Koordinator*innenteam und die Redaktion zusammen. Für alle Abbildungen innerhalb eingereichter Artikel müssen die Bildrechte vorliegen. Abbildungen müssen daher entweder eigenständig erstellt sein oder mit deren Nutzung und Online-Publikation dürfen keine Urheberrechte Dritter verletzt werden.

 

Rechteerteilung & Haftung

Bitte achten Sie darauf, dass sich Autor*innen stets an unseren rechtlichen Rahmen halten. Dazu zählen folgende Vorgaben:

  • Im Sinne der Open-Access-Richtlinien von STANDPUNKT : SOZIAL erfolgt die Publikation unter der unbefristeten Lizenz Creative Commons Namensnennung 4.0 International Creative Commons CC BY.
    Dies bedeutet, dass alle Werke frei verbreitet und auch bearbeitet werden dürfen – immer unter der Voraussetzung, dass Urheber- und Rechteangaben gemacht werden (Namensnennung).

  • Autor*innen sichern STANDPUNKT : SOZIAL zu, alle Texte und Abbildungen eigenständig erstellt zu haben oder mit der Publikation keine Rechte Dritter zu verletzen.

  • Im Falle von mehreren Autor*innen einer Publikation müssen alle signifikant zur Erstellung dieser beigetragen haben. Alle Personen, die zu einer Publikation beigetragen haben, müssen in der Autor*innenliste genannt werden.

  • Redaktionelle Änderungen bzw. Kürzungen sind möglich. Inhaltliche Veränderungsvorschläge werden selbstverständlich mit den Autor*innen besprochen, soweit dies zeitlich möglich ist. Ebenso behält sich die Redaktion die Veröffentlichung des Beitrags gegebenenfalls auch zu einem späteren Zeitpunkt vor.